Selbstverwahrung: Richtung verpflichtende Erklärung von Krypto-Wallets ab 5.000 € in Frankreich

Selbstverwahrung: Richtung verpflichtende Erklärung von Krypto-Wallets ab 5.000 € in Frankreich
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Ein in der Ausschuss angenommener Änderungsantrag ebnet den Weg für die verpflichtende Erklärung von Portfolios, die nicht von Dritten verwaltet werden (Ledger, MetaMask). Diese Maßnahme bringt die Krypto-Besteuerung in Einklang mit ausländischen Konten, wirft jedoch erhebliche Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit auf.

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Dies ist ein potenzieller Wendepunkt in der Steuerregulierung digitaler Vermögenswerte in Frankreich. Letzten Dienstag wurde ein von der Kommunistischen Partei eingebrachter Änderungsantrag verabschiedet, der darauf abzielt, Inhaber von Kryptowährungen zu verpflichten, ihre "Self-Custody"-Portfolios den Steuerbehörden zu melden, sobald deren Wert 5.000 € übersteigt.

Ein zweiter ähnlicher Änderungsantrag, unterstützt vom Berichterstatter der Präsidialpartei, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass diese Maßnahme endgültig in den Gesetzestext aufgenommen wird.

Für Investoren, die Lösungen wie Ledger, MetaMask, Rabby oder Deblock nutzen, markiert diese Entwicklung das Ende einer steuerlichen Grauzone, eröffnet jedoch eine komplexe Debatte über die eigentliche Natur dieser Vermögenswerte.

Ausrichtung an den Empfehlungen des CPO

Diese gesetzgeberische Initiative kommt nicht aus dem Nichts. Sie steht im Einklang mit den Empfehlungen des Conseil des prélèvements obligatoires (CPO), einer dem Cour des Comptes angegliederten Einrichtung. In seinem letzte Woche veröffentlichten Bericht hat der CPO insbesondere auf nicht-krypto-asset Portfolios als Vektoren der Vermögensopazität hingewiesen.

Die Logik des Gesetzgebers ist folgende: In Frankreich werden Krypto-Assets als Finanzanlagen betrachtet. Als solche muss jedes im Ausland eröffnete digitale Asset-Konto (auf zentralisierten Plattformen wie Binance oder Coinbase) bereits über das Formular 3916-bis gemeldet werden, ähnlich wie ein Schweizer Bankkonto.

Die Verwaltung möchte nun diese Logik der Transparenz auf Portfolios ausdehnen, die im eigenen Namen gehalten werden.

Die Debatte: digitales Gold oder Finanzkonto?

Hier stößt die rechtliche Analyse auf die technische Realität. Die Selbstverwahrung digitaler Vermögenswerte (ohne Zwischenhändler) ähnelt in ihrer Philosophie eher dem Halten von physischem Gold oder Kunstwerken zu Hause. Der Besitz von Barren oder Schmuck muss jedoch erst bei einer Übertragung gemeldet werden.

Durch die Auferlegung dieser Meldepflicht scheint der französische Staat daher eine Entscheidung zu treffen: Krypto in Self-Custody ist kein bewegliches Gut vergleichbar mit Gold, sondern ein reines Finanzinstrument, das nachverfolgt werden muss, unabhängig davon, wie es gehalten wird.

Ein Sicherheitskontext unter hoher Anspannung

Obwohl die Maßnahme aus Sicht der Steuergerechtigkeit gerechtfertigt ist, gibt sie angesichts des Sicherheitskontextes im Jahr 2025 Anlass zu ernsthaften Bedenken. Die Schaffung einer zentralisierten Datei, die Inhaber physischer Wallets (Cold Wallets) auflistet, wird von einem Teil des Ökosystems als systemisches Risiko wahrgenommen.

Drei jüngste Ereignisse schüren diese Angst:

  • Die Angriffswelle: Seit Januar 2025 wurde eine Reihe von gewaltsamen Entführungen (Home-Jackings) beobachtet, die speziell auf Inhaber von Krypto-Assets im Gebiet abzielen.
  • Massiver Datenleak: Im vergangenen Mai wurde eine Datenbank mit den Steuer- und persönlichen Informationen von zwei Millionen französischen Steuerzahlern gehackt und für 3.000 $ im Dark Web zum Verkauf angeboten.
  • Interne Korruption: Im Juli 2025 wurde das Vertrauen durch die Verhaftung einer Steuerbeamtin erschüttert, die verdächtigt wird, vertrauliche Informationen an kriminelle Netzwerke weitergegeben zu haben, die gezielte Einbrüche erleichtern.

Das Ökosystem ist in Aufruhr

"Diese Änderungsanträge führen eine weitreichende Vermögensüberwachung von Krypto-Inhabern ein, die es für andere Vermögenswerte (Gold und Kunstwerke, zum Beispiel) nicht gibt", beklagt Claire Balva, CEO von Adan, dem französischen Branchenverband, der die Interessen des Kryptosektors verteidigt.

"Dies schafft offensichtliche Risiken für individuelle Freiheiten und den Schutz der Privatsphäre, in einem Kontext, in dem diese Inhaber bereits regelmäßig ins Visier genommen werden", warnt sie.

Bevor sie betont: "Die Maßnahme ist in der Praxis nicht umsetzbar: Die Verwaltung kann weder die Existenz eines Portfolios noch die gemeldete Bewertung überprüfen. Sie würde sich daher auf Selbsteinschätzung stützen, ohne überwachte Methodik und ohne Kontrollkapazität."

Die Analyse von The Big Whale

Für Investoren ändert diese Maßnahme die Spielregeln. Sie verringert die Attraktivität der Selbstverwahrung aus Gründen der reinen Vertraulichkeit gegenüber dem Staat, während sie paradoxerweise das physische Sicherheitsrisiko im Falle eines Datenlecks erhöht.

Sollte der Änderungsantrag in der öffentlichen Sitzung bestätigt werden, wird Frankreich zu den strengsten Jurisdiktionen in Bezug auf die Nachverfolgbarkeit von On-Chain-Portfolios gehören und Marktteilnehmer zwingen, nicht nur zwischen Volatilität und Rendite, sondern auch zwischen Steuerkonformität und persönlicher Sicherheit abzuwägen.

People in the article
Grégory Raymond

Grégory Raymond ist Forschungsleiter und Mitgründer von The Big Whale. Als Spezialist an der Schnittstelle zwischen traditionellem Finanzwesen und digitalen Assets beobachtet er seit 2017 die regulatorischen, institutionellen und technologischen Entwicklungen der Branche — für ein Publikum aus Entscheidungsträgern bei Banken, Asset Managern und Fintechs. Er ist außerdem Autor von Bitcoin & Cryptos: L'enjeu du siècle (Talent Éditions, 2025), einem Buch, das auf Gesprächen mit zentralen Akteuren des Ökosystems basiert.

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